Valéstrasse 146E | 7132 Vals | 081 935 11 44
Um Ihnen den Gebrauch der neuen Karte zu erleichtern, stellen wir Ihnen hier einige Informationen zur Verfügung:
Aufgrund der gesetzlichen Regelung und der dazugehörigen Verordnungen sind die Versicherer gezwungen, per 01.01.2010 eine neue nationale Versicherungskarte auszustellen. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu finden Sie unter "zusätzliche Informationen".
Bitte benützen Sie Ihre persönliche Krankenversicherungskarte bei Ihrem nächsten Besuch bei einem medizinischen Leistungserbringer (Arzt, Apotheke, Spital, etc.) im Inland oder Ausland zur Vereinfachung der administrativen Abrechnung mit dem Krankenversicherer.
Wenn die Karte nicht vorgewiesen wird und dadurch die Abrechnung erschwert wird, kann der Versicherer beim Versicherten eine Gebühr für die entstandenen Mehrkosten verlangen.
Der Leistungserbringer ist verpflichtet, auf seiner Abrechnung die Kartennummer und die neue AHV-Nummer aufzuführen.
Der Leistungserbringer hat den Patienten bei der Bedienung des Lesegerätes und der Chipkarte in der Praxis oder im Spital zu instruieren.
Kreisschreiben BAG
Informationen BAG
Bitte bewahren Sie die Versicherungskarte und das Begleitschreiben auf und vermeiden Sie allfällige Beschädigungen der Karte und des Mikroprozessors. Ein allfälliger Verlust der Versicherungskarte ist dem zuständigen Krankenversicherer umgehend zu melden. Für Ersatzkarten kann eine Gebühr erhoben werden. Bei einem Versicherungswechsel oder nach Ablauf der Karte schicken Sie die Versichertenkarte an Ihre Versicherung zurück.
Auf dem Chip der Versichertenkarten sind bei der Auslieferung lediglich die administrativen Daten wie Name, Vorname, Geschlecht, AHV-Nummer, Kartennummer der versicherten Person und Name der Versicherung gespeichert.
Wenn Sie weitergehende Informationen auf der Karte speichern lassen wollen, können Sie dies bei Ihrem nächsten Besuch bei Ihrem Arzt vornehmen. Dieser ist berechtigt, in Ihrem Auftrag Notfalldaten auf die Karte zu speichern.
Der PUK-Code wird beim Versand der Versichertenkarte auf dem Kartenträger aufgedruckt.
Falls Sie einzelne oder alle Notfalldaten mit einem PIN-Code schützen lassen wollen, kann beim Lesegerät des Leistungserbringers die PIN-Funktionalität (PIN Nr. 1 für Notfalldaten) aktiviert werden.
Bei fünf falschen PIN-Eingaben wird die PIN-Funktionalität auf der Karte blockiert. Mit der Eingabe des PUK-Codes können Sie die gesperrte PIN-Funktionalität wieder deblockieren und jeweils fünf weitere Eingaben frei schalten. Wenn auch diese 10 PUK-Eingaben scheitern, bleibt die Versichertenkarte diesbezüglich blockiert. Alle weiteren Funktionen bleiben jedoch erhalten. Je nach Bedarf können Sie eine neue Versichertenkarte bestellen.
Die Krankenversicherung kennt aus datenschutzrechtlichen Gründen weder den PIN noch den PUK.