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Auch Kinder, Schüler, Studierende, Hausfrauen/Hausmänner und selbständig Erwerbende haben Anrecht auf eine bedürfnisgerechte Vorsorge bei Unfällen. Diese Personengruppen kommen nicht in den Genuss der grosszügigen Leistungen gemäss Unfallversicherungs- und Berufsvorsorgegesetz. Für sie ist nicht obligatorisch vorgesorgt.
Die Unfall-Tod- und –Invaliditäts-Versicherung (UTI) bietet Ihnen eine umfassende Unfallvorsorge:
Im Todesfall:
erleichtert die ausbezahlte Summe die wirtschaftliche Lage der Hinterbliebenen.
Bei Invalidität:
hilft Ihnen die Kapitalleistung, die hohen zusätzlichen Kosten zu tragen und einen
allfälligen Erwerbsausfall wett zu machen.
Bei Invalidität erhöht sich das zur Auszahlung gelangende Invaliditätskapital – je nach Invaliditätsgrad – bis zum 3,5-fachen der versicherten Summe (ausgenommen bei Personen nach vollendetem 65. Lebensjahr).